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AGB

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Herzblick Hochzeiten & Events- vertreten durch Rosa Saar (Inhaberin) – in ihrer bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
Der Vertragspartner wird nachfolgend als „Kunde“, Herzblick-Hochzeiten & Evens als Herzblick bezeichnet.
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge und Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Herzblick. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur gültig, soweit die Agentur diesem schriftlich zugestimmt hat. 

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss, Leistungsumfang 

Angebote der Agentur an den Kunden sind stets unverbindlich und 14 Tage gültig. Die Angebotserstellung kann bis zu zwei Mal auf allen Positionen kostenfrei geändert werden.
Der Vertrag kommt durch die Vertragsunterschrift des Kunden zustande. Mit Annahme von Angeboten sowie Abnahme von
Lieferungen und Leistungen von der Agentur erklärt der Kunde in jedem Fall die Anerkennung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen. Dabei agiert die Agentur als Vermittler Dritter. Dienstleistungsverträge werden zwischen dem Kunden und Dritten direkt geschlossen. Die
Zustimmung des Kunden vorausgesetzt ist die Agentur berechtigt, Vertragsabschlüsse mit Dritten im Zusammenhang mit der durchzuführenden Veranstaltung im Namen und auf Rechnung des Kunden zu tätigen.

Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, Änderungen und Abweichungen einzelner vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss im Sinne der planmäßigen Durchführung erforderlich werden und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen. 

§ 3 Preise 

Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.
Alle Preise/Honorare von Herzblick sind mit Mehrwertsteuer ausgewiesen. Leistungen Dritter werden ebenfalls Mehwertsteuerpflichtig. Die von der Agentur zu erbringenden Leistungen werden entsprechend der jeweils vertraglichen Vereinbarung zum Pauschalpreis, prozentual, nach Einzelleistungen oder nach Stundensätzen abgerechnet.
Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden sowie erst während der von der Agentur durchgeführten, als erforderlich erkennbar werdende Zusatzleistungen müssen zusätzlich vergütet werden.
Die Agentur behält sich vor, Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen eintreten, die zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht vorhersehbar waren. Übersteigen die geänderten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 20 %, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

§ 4 Zahlungsbedingungen 

Zahlungen des Kunden sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang fällig. Ab 30 Tagen tritt ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug ein.
Die Honorare und Servicepauschalen für Einzelleistungen, wie Recherche und Vermittlungen von Dritten (Räumlichkeiten, Künstler etc.) sind als Vorkasse zu zahlen, unabhängig davon, ob eine erfolgreiche Vermittlung erfolgt. Auch für Sonderanfertigungen und Druckaufträge gilt grundsätzlich Vorkasse.
Bei der Buchung eines Full-Service-/Organisationspaketes ist das vereinbarte Honorar – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde – in zwei Raten zu zahlen. Diese sind im Vertrag festgelegt. 

Herzblick wird dem Kunden zu den jeweils fälligen Raten eine Rechnung zukommen lassen. Über eventuell vereinbarte Zusatzleistungen wird die Agentur dem Kunden gesonderte Rechnungen erstellen, die jeweils innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zu zahlen sind.
Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug ist Herzblick zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Anspruch von Herzblick auf Zahlung des bei Vertragsabschlusses vereinbarten Honorars/Leistungsentgelt bleibt hiervon unberührt. Bis zu diesem Zeitpunkt durch den Kunden bereits geleistete Zahlungen werden gegen gerechnet. 

Werden der Agentur nach Abschluss eines Vertrages Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist Herzblick berechtigt vor der Ausführung weiterer Lieferungen und Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. 

§ 5 Pflichten des Kunden 

Der Kunde ist verpflichtet, jedwede Änderung des Namens, der Rechtsform, der Adresse, der Bankverbindung sowie etwaige Änderungen bezüglich der vertragsgegenständlichen Veranstaltung unverzüglich mitzuteilen.
Die Anmeldung von Künstlerdarbietung bei der GEMA und bei der Künstlersozialkasse, sowie die entsprechende Gebührenzahlung sind ausschließlich Verpflichtung des Kunden.
Sofern der Kunde mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist, ist die Agentur an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine ihrerseits nicht gebunden. 

 

§ 6 Leistungserbringung 

Lieferungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, zum schnellstmöglichen Termin.
Liefertermine und Fristen gelten als unverbindlich, wenn diese nicht durch Herzblick schriftlich bestätigt wurden.
Leistungsfristen beginnen jedoch in jedem Fall erst dann zu laufen, wenn über sämtliche Einzelheiten der Auftragsausführung Übereinstimmung erzielt ist und der Kunde die von ihm zu leistenden bzw. zu beschaffenden Informationen und Unterlagen übermittelt hat, deren Erhalt durch die Agentur schriftlich bestätigt wurde und – je nach Vereinbarung – die komplette Servicepauschale als Vorkasse oder eine Anzahlung durch den Kunden geleistet wurde.
Die Agentur wird von ihrer Lieferungs- und Leistungsverpflichtung befreit, wenn die Lieferung und/oder Leistung durch höhere Gewalt oder den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände unmöglich wird. Dies gilt auch, wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. In diesem Fall entfallen etwaige daraus entstehende Schadensersatzansprüche des Kunden. Der Kunde
hat die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen der Agentur zu ersetzen.
Gerät die Agentur mit Lieferungen und/oder Leistungen in Verzug, so ist ihre Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf die Höhe der Gesamtvertragssumme begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. 

§ 7 Rücktritt / Kündigung 

Sofern die Durchführung der geplanten Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt unmöglich werden sollte, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Dieser hat durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei zu erfolgen. Für den Fall der vorstehend geregelten Kündigung und dem Rücktritt gilt: Soweit Herzblick für den Kunden aus dessen Zahlungen Leistungen an Dritte erbracht hat, sind diese im Falle der Kündigung des Vertrages an den Kunden unter der Voraussetzung zurückzuzahlen, dass sie von den jeweiligen Vertragspartnern zurückgezahlt werden. Soweit sich die jeweiligen Vertragspartner der Rückzahlung verweigern, ist die Agentur verpflichtet, ihren Rückzahlungsanspruch an den Kunden abzutreten.
Im Falle des Rücktritts bzw. der nicht durch Herzblick verschuldeten Kündigung des Vertrages hat der Kunde der Agentur die bis zum Zeitpunkt der Kündigung/des Rücktritts entstandenen Aufwendungen sowie die im Zusammenhang mit dem Vertrag folgenden Aufwendungen zu ersetzen.
Die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen bleibt unberührt. 

§ 8 Gewährleistung 

Bei Anlieferung von Waren hat der Kunde diese unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich dem ausführenden Betrieb bzw. Veranstaltungsleiter mitzuteilen. Dasselbe gilt für Beanstandungen der durch die von Herzblick erbrachten Leistungen. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren und Leistungen von Herzblick sind vom Kunden unverzüglich –
telefonisch oder mündlich - spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 

Sind von Herzblick gelieferte Waren mangelhaft, ist die Agentur zunächst nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im diesem Fall ist die Agentur verpflichtet, alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Waren an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurden. Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl oder ist die Agentur zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die Agentur zu vertreten hat, nicht in der Lage, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Für darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden gilt § 9. 

Kommt der Kunde seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach und können Mängel aufgrund des Verhaltens des Kunden nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, kann der Kunde aus diesen Mängeln keine Ansprüche herleiten. 

§ 9 Haftung 

Herzblick haftet für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Herzblick haftet auch für sonstige Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit sie solche Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. 

Für Schäden des Kunden, die diesem durch seine eigenen Vertragspartner zugefügt werden, haftet Herzblick nicht. Dies gilt auch dann, wenn Herzblick im Auftrag des Kunden organisatorische Absprachen mit dessen Vertragspartnern getroffen hat.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. 

§ 10 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Eigenwerbung 

Sämtliche erbrachten Leistungen und gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen Eigentum von Herzblick.
Nutzungsrechte jeder Art an den von Herzblick erstellten Konzeptionen, Texten, Fotografien, Plänen, Programmen, Skizzen,
Entwürfen und Modellen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei Herzblick. 

Herzblick ist berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen.
Herzblick ist fernerhin berechtigt, während der Veranstaltung Fotoaufnahmen zu fertigen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen. 

§ 11 Schriftform / Salvatorische Klausel 

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt. 

§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand 

Herzblick – Hochzeiten & Events wird von der Inhaberin Rosa Saar mit Firmensitz in: Fabrikstr. 17, 79183 Waldkirch betrieben. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Herzblick unterliegt – ungeachtet der Staatsangehörigkeit des Auftraggebers – dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Freiburg. 

 

Zur Erfüllung der Datenschutzrichtlinien wird ein gesonderter Vertrag erstellt. 

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